Bürgerliches Gesetzbuch
Bitte beachten Sie die Erklärung und Hinweise weiter unten.
Welche Besonderheit zeichnet die Haftung des Tierhalters gemäß § 833 BGB aus?
Was ist Besitzwehr?
Wann muss der Eigentümer gemäß § 904 BGB (aggressiver Notstand) die Einwirkung auf seine Sache dulden?
Welche Maßnahmen darf die allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB umfassen?
Was bedeutet „Erforderlichkeit“ im Kontext des aggressiven Notstands?
Was beschreibt die Besitzstörung?
Was ist eine Voraussetzung dafür, dass die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache nicht widerrechtlich ist?
Was ist die besondere Form der Haftung des Tierhalters gemäß § 833 BGB?
Welcher Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für juristische Personen im Privatrecht?
Welche Möglichkeiten der Selbsthilfe hat ein Besitzer gemäß § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers)?
Was beschreibt den Besitzentzug?
Was ist ein Beispiel für eine Situation, die keinen aggressiven Notstand (§ 228 BGB) rechtfertigt?
Was bedeutet „Erforderlichkeit“ im Kontext des defensiven Notstands (§ 228 BGB)?
Was ist die erste Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht?
Welche der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit eine Person nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichtet ist?
Was ist der Unterschied zwischen dem defensiven und dem aggressiven Notstand?
Welche Abwägung muss im Fall des aggressiven Notstands gemäß § 904 BGB getroffen werden?
Welche der folgenden Aussagen trifft auf den aggressiven Notstand zu?
Welches der folgenden Merkmale trifft auf ein Rechtssubjekt zu?
Was rechtfertigt die Beschädigung einer Sache gemäß § 228 BGB (defensiver Notstand)?
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Handlung einen Schadenersatzanspruch auslösen kann?
In welchem Fall handelt es sich um eine juristische Person?
Warum darf der Eigentümer gemäß § 904 BGB (aggressiver Notstand) die Einwirkung auf seine Sache in u.g. Beispielen nicht verbieten?
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Einwirkung auf eine Sache gemäß § 904 BGB (aggressiver Notstand) gerechtfertigt ist?
Wann handelt eine Person gemäß § 228 BGB nicht widerrechtlich?
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