Informationen zur Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe.
Grundlegendes
Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist eine der vielfältigen Qualifikationen im Sicherheitsgewerbe. Sie wird als gesetzliche Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe gefordert. Dazu zählen beispielsweise Streifengänge in öffentlichen Verkehrsbereichen oder Einsätze in verschiedenen leitenden Funktionen.
Die Prüfung ist jedoch nicht nur für Arbeitnehmer im Sicherheitsbereich relevant. Sie ist auch die Voraussetzung für die Anmeldung eines Bewachungsgewerbes und kann somit für Unternehmer der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit sein.
Welche Alternativen gibt es?
Die Sachkundeprüfung § 34 gem. GewO ist eine etwas höhere Qualifikation als die 40 Stündige Unterrichtung nach § 34a GewO, welche in Form eines meist 5-Tägigen Kurses bei der IHK vor Ort gehalten wird und die Einstiegsqualifikation im Sicherheitsgewerbe darstellt. Höherwertige Qualifikationen sind zum Beispiel die Weiterbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK), die dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder am oberen Ende die Meisterprüfung Schutz und Sicherheit.
Die Sachkundeprüfung bildet zusammengefasst eine der eher unteren Qualifikationsstufen in der privaten Sicherheit. Trotzdem sollten Sie die Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen! Durch die Voraussetzung zur Gewerbeanmeldung ist die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und erfordert eine gründliche Vorbereitung. Das wissen auch Arbeitgeber. Durch eine hohe Abschlussnote können Sie sich deshalb einen großen Vorteil gegenüber anderen Bewerbenden verschaffen.
Für manche Personen kann es ratsam sein einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Sie können dabei helfen, das notwendige Wissen zu vertiefen und sich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.
Unterrichtung § 34a GewO
- Mindestqualifikation im Sicherheitsgewerbe
- 40 Stündiger Kurs (5 Tage)
- Durchgeführt bei der IHK
- Kosten: ~ 500€
Sachkundeprüfung § 34a GewO
- Mindestqualifikation zur Gewerbeanmeldung
- Lernen im eigenen Tempo
- Lernort unabhängig
- Kosten: ~ 200€
Höhere Qualifikationen
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Weiterbildung)
- Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Berufsausbildungen)
- Meister für Schutz und Sicherheit
Lohnt sich die Sachkundeprüfung?
Welche Qualifikation soll ich anstreben?
Wir würden jedem Interessierten raten, die Sachkundeprüfung abzulegen! Die Unterrichtung reicht zwar zum Einstieg in den Sicherheitsdienst, ist aber nicht nur mehr als doppelt so teuer wie die Sachkundeprüfung, sondern erfordert auch die aufmerksame Teilnahme an einer durchgehenden Woche Unterricht bei der IHK. Für weniger Geld erhalten Sie eine höhere Qualifikation:
Auf die Sachkundeprüfung können Sie sich alleine, in Ihrem eigenen Tempo und örtlich unabhängig vorbereiten. Wir sind der Meinung, dass so gut wie jeder die Sachkundeprüfung ohne den Besuch eines speziellen Kurses schaffen kann. Die unzähligen Sachbücher und Websites zur selbstständigen Vorbereitung waren für unsere Prüfung definitiv ausreichend. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie sich durchgehend zum Lernen des teils trockenen Stoffs motivieren können und bereit sind, eigene Recherchen anzustellen, wenn Sie etwas mal nicht verstehen!
Sollten Sie Interesse an einer höheren Qualifizierung in der privaten Sicherheit haben, bietet die Sachkundeprüfung den besten Einstieg, wonach Sie sich für die Weiterbildung zur GSSK oder eine der beiden Berufsausbildungen im Sicherheitsdienst entscheiden können. Haben Sie Spaß an Ihrem Beruf, ist auch das Ablegen der Meisterprüfung für Schutz und Sicherheit nach ein paar Jahren Berufserfahrung möglich.
Anmeldung
Die Sachkundeprüfung § 34a GewO wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und teilt sich in eine schriftliche und mündliche Prüfung. Die Anmeldegebühr beträgt etwa 200€. Die Anmeldung erfolgt in der Regel bei Ihrer nächstgelegene IHK, auf deren Internetseite Sie nähere Informationen zum Anmeldeprozess erhalten.
Themen
Die 9 Themengebiete der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe sind:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GG)
- Gewerberecht (GewO)
- Datenschutzrecht (BDSG, DSGVO)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straf- und Strafverfahrensrecht (StGB, StPO)
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1, DGUV 23)
- Umgang mit Waffen (WaffG)
- Umgang mit Menschen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Schriftliche Prüfung
In der schriftlichen Prüfung sind insgesamt 72 Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Dazu stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung. Jede Frage gibt einen Punkt, außer in den Themengebieten Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliches Gesetzbuch und Straf- und Verfahrensrecht. Hier wird jede Frage doppelt gewertet. Durch die Gewichtung der Fragen können Sie insgesamt 100 Punkte erreichen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 50 Prozent richtig beantwortet werden. Zur Beantwortung der Multiple-Choice Fragen gilt: es ist immer eine oder zwei Lösungen richtig. Eine Frage wird nur dann als richtig gewertet, wenn Sie alle Häkchen richtig gesetzt haben. Halbe Punkte sind in der Sachkundeprüfung nicht vorgesehen.
Es dürfen keine Hilfsmittel (Gesetzesbücher, Wörterbücher, …) genutzt werden.
Mündliche Prüfung
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt erst nach erfolgreichem Absolvieren der schriftlichen Prüfung. In aller Regel erfolgt die mündliche Prüfung direkt nach der schriftlichen Prüfung.
In der mündlichen Prüfung werden Sie in aller Regel einzeln vor einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungsordnung lässt aber eine Gruppenprüfung mit bis zu 5 Teilnehmern zu. Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung sind der Umgang mit Menschen, das BGB und StGB in Verbindung mit der StPO. Oft werden Ihnen Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis vorgelegt, die sie dann rechtlich bewerten müssen. Für die Mündliche Prüfung sind etwa 15 Minuten angesetzt, in dieser Zeit können Sie wieder bis zu 100 Punkte erzielen, von denen sie 50% zum Bestehen erreichen müssen.